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Warengruppen

Lieferbedingungen

Kurzfassung AGB - Rechnung nach 10 Tagen begleichen - Ware ist Eigentum bis zur Zahlung - Auf verspätete Zahlungen erheben wir Gebühren und Verzugszinsen - Sammelbestellungen: Der Besteller haftet alleine! - Fair Pay! Inkasso wird konsequent durchgeführt

1. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Lieferant und Käufer kommt mit der Auftragserteilung zustande, sofern er nicht vom Lieferanten widerrufen wird. Der Käufer anerkennt diese Bedingungen auch dann, wenn der Vertragsabschluss zufolge zeitlicher Dringlichkeit mündlich erfolgt.

2. Preis
Einkaufspreis

Massgebend ist die im Zeitpunkt der Auftragsbestätigung/Auftragserteilung geltende Preisliste des Lieferanten. Der Käufer hat sich selber nach der neuesten Preisliste zu erkundigen. Die schweizerische Mehrwertsteuer wird beim Händler zusätzlich in Rechnung gestellt bei den Endverkaufspreisen ist sie enthalten. Mit Erlass einer neuen Preisliste gilt die alte Preisliste als annulliert. Für Verträge, welche nach diesem Zeitpunkt zustande kommen, gilt ausschliesslich die neue Preisliste. Die Preise sind unverbindlich und können vom Verkäufer ohne vorherige Mitteilung geändert werden.

3. Zahlungskonditionen
Der Lieferant behält sich vor, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu prüfen und gegebenenfalls Sicherheiten zu verlangen oder nur gegen Vorauszahlung bzw. Nachnahme zu liefern. Bei Lieferungen ohne Vorauszahlung gelten folgende Konditionen: - Zahlung innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum: netto Ab dem 20. Tag ab Rechnungsdatum ist der Lieferant berechtigt, auch ohne vorgängige Mahnung Verzugszinsen in unter Kaufleuten üblicher Höhe in Rechnung zu stellen, sowie weitere Lieferungen zurückzuhalten und ohne vorherige Nachfristenansetzung vom Vertrag zurückzutreten. Sämtliche auf der Faktura und/oder in einer Bonusabrechnung aufgeführten Rabatte werden ausdrücklich nur unter der Voraussetzung der Einhaltung der Zahlungskonditionen gewährt.

4. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten. Der Lieferant wird hiermit vom Käufer ermächtigt, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für die von ihm gelieferten Waren einen Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen.

5. Liefertermin
Der Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen, wenn eine vorübergehende Unmöglichkeit der Lieferung auf höhere Gewalt oder Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder bei Unterlieferanten des Lieferanten beruht.

6. Versand
Die Versandspesen sind in den Preisen nicht enthalten.

7. Gesetzliche Bestimmungen
Der Käufer (Händler) verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über die Preisanschrift. Er verpflichtet sich, jegliche irreführende Anpreisung zu unterlassen.

8. Mängel
Allfällige Mängel der gelieferten Ware sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt bzw. bei versteckten Mängeln innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen.; andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Bei Mängeln, die fristgerecht gerügt werden, hat der Käufer das Recht, Nachlieferungen mangelfreier Ware zu verlangen. Weitere Ansprüche aufgrund allfälliger Mängel und insbesondere Schadenersatzansprüche (einschliessliche Schadenersatzansprüche für Mängelfolgeschäden) sowie ein Rücktrittsrecht vom Vertrag sind ausdrücklich ausgeschlossen. Gegenüber dem Endabnehmer gelten allein die schriftlichen Garantiebestimmungen des Lieferanten. Der Käufer (Händler) ist nicht berechtigt, den Endabnehmern weitergehende Garantien abzugeben.

9. Leistungen des Käufers
Der Käufer (Händler) verpflichtet sich, die einem Fachgeschäft entsprechenden Leistungen wie Beratung, Auswahl, Service, Reparaturen usw. vollumfänglich zu erbringen. Er verpflichtet sich auch dazu, seine Fachkenntnis bzw. diejenige des Personals und seine technische Ausrüstung jederzeit dem Stand der Technik anzupassen, um die von einem Fachgeschäft erwarteten Leistungen vollumfänglich erbringen zu können.

10. Gerichtsstand
Der ausschliessliche Gerichtsstand und Erfüllungsort (vorbehalten Ziff. 6) befindet sich am Sitz des Lieferanten, nämlich: 6342 Baar / Schweiz

11. Detaillierte Geschäfts- und Lieferbedingungen der Lieferanten
Detaillierte Lieferbedingungen bleiben dem einzelnen Lieferanten vorbehalten.

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